Mann hat Mitspracherecht
Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof verbietet einer Britin das Einpflanzen eines Embryos.
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STRASSBURG. Die Britin Natallie Evans darf sich tiefgefrorene Embryonen nicht gegen den Willen ihres Ex-Partners einpflanzen lassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg lehnte gestern eine Klage von Evans gegen die restriktive englische Rechtslage ab. Das Urteil ist auch für die Situation in Deutschland relevant, wo der Ehemann eine künstliche Schwangerschaft ebenso durch sein Vetorecht verhindern kann.
Natallie Evans und ihr Partner begannen 2000 eine künstliche Befruchtung in einer Klinik in Bath. Alsbald stellten die Ärzte eine Krebsgefahr für ihre Eierstöcke fest und empfahlen, diese zu ...