Mann, der in Lörrach Nachbarin erstochen haben soll, soll in Psychiatrie
Der Beschuldigte im Lörracher Tötungsdelikt soll in die Psychiatrie. Am Freitag beginnt das Sicherungsverfahren am Landgericht Freiburg. Im Vorfeld gibt es Unstimmigkeiten bei der Nebenklage.
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Am Freitag beginnt vor dem Landgericht Freiburg das Sicherungsverfahren gegen einen Lörracher. Er soll im Dezember seine Nachbarin in einem Mehrfamilienhaus in der Nordstadt, nahe des Grüttparks, erstochen haben. Im Verfahren geht es darum, ob der Mann dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht wird. Vor dem Auftakt gibt es jedoch Verwirrung um ...