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Mannheim / Karlsruhe

Mann bleibt Staatsbürger – trotz Doppelehe im Ausland

Die Stadt Karlsruhe darf einem von ihr eingebürgerten Mann die deutsche Staatsbürgerschaft nicht wieder aberkennen, weil er im Ausland ein zweites Mal geheiratet hat.  

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Zwei Ehen machen einen nicht zum Verfassungsfeind.  | Foto: Fotolia
Zwei Ehen machen einen nicht zum Verfassungsfeind. Foto: Fotolia
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