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Landgericht

Malecker Glocke darf weiter läuten

Die Glocke auf dem Malecker Rathaus darf weiter läuten. Das Landgericht Freiburg hat die Klage eines Anwohners abgewiesen. Das Geläut sei zumutbar, fanden die Richter.  

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Das Streitobjekt: Die Glocke am Malecker Dorfgemeinschaftshaus  | Foto: Gerhard Walser
Das Streitobjekt: Die Glocke am Malecker Dorfgemeinschaftshaus Foto: Gerhard Walser
Eine wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks liege nicht vor, da die Glocke nur ...

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