Mahlberg beschränkt Wahlplakatierung

An maximal vier Standorten im Stadtgebiet von Mahlberg sollen künftig Parteien und Gruppierungen zu Wahlterminen plakatieren dürfen. Die Regel greift schon zur Bundestagswahl im Februar.  

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Schon bei der Bundestagswahl vor drei Jahren war im Gemeinderat die Diskussion um eine Regelung für Standorte und Größen von Wahlplakaten eröffnet worden. Besonders die großflächigen Plakate am Stadteingang am Mahlberger Buck waren den meisten Ratsmitgliedern ein Dorn im Auge. Vor der Bundestagswahl am 23. Februar hat die Verwaltung nun am Montag dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Regelung von Wahlplakatierungen vorgelegt. Dieser folgt dem Beispiel der Nachbargemeinde Kippenheim, die Plakatierungen auf von der Stadt aufgestellte Plakatwände aus Lochblech zu beschränken. Die demontierbaren Plakatwände sollen nur im zeitlichen Umfeld von Wahlen aufgestellt werden. Die Plakate dürfen außerdem eine Größe von DIN-A1 nicht überschreiten, so der Vorschlag der Verwaltung weiter. Tanja Kopp aus der Stabstelle von Bürgermeister Dietmar Benz erläuterte die Regelung, zu der auch drei Standortvorschläge zählten: Am Mahlberger Buck, an der nördlichen Einfahrt in die Stadt nahe des Kreisels beim Edeka-Markt und am nördlichen Ortseingang von Orschweier.

Auf Drängen von Ulrike Kesselring prüft die Stadtverwaltung noch einen vierten Standort am südlichen Eingang zu Orschweier, "dann haben wir alle Eingänge zum Stadtgebiet bedient", argumentierte die BFMO-Stadträtin. Stadtrat Urban Braunstein (FWV) stellte infrage, ob das Angebot zur Nutzung der von der Stadt finanzierten Plakatwände kostenlos bleiben müsse. Er blieb mit dieser Fragestellung allein. Und Bernd Dosch (CDU) regte an, die Stellwände auch für Werbung von Vereinsveranstaltungen zu nutzen, worin Bürgermeister Dietmar Benz allerdings einen zu hohen Aufwand für Montage und Demontage für den Bauhof sah.

Mehrheitlich stimmte das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung inklusive Auftrag zur Prüfung des vierten Standorts zu. Zum Vorschlag zählt auch, dass Plakate frühesten sechs Wochen vor dem Wahltermin aufgehängt werden dürfen und bis zum Sonntag nach der Wahl auch wieder entfernt sein müssen.

Sollten die Plakatwände bis zur Bundestagswahl nicht geliefert werden können, würden provisorische Stellwände errichtet, so der Bürgermeister abschließend.
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