Account/Login

Lothar Fischer posthum geehrt

Der Denzlinger Gemeinderat benennt den großen Saal des Bürgerhauses nach dem verstorbenen Bürgermeister.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Im Januar 2003 eröffnete Bürgermeister... nach dem verstorbenen Bürgermeister.   | Foto: Archiv: FRank Kiefer
Im Januar 2003 eröffnete Bürgermeister Lothar Fischer (links) zusammen mit Architekt Helmut Dasch das Bürgerhaus. Der Gemeinderat benannte am Dienstagabend den großen Saal nach dem verstorbenen Bürgermeister. Foto: Archiv: FRank Kiefer

DENZLINGEN. Der große Saal des Kultur- und Bürgerhauses wird anlässlich des Jubiläums zum zehnjährigen Bestehen den Namen "Lothar-Fischer-Saal" erhalten. Mit großer Mehrheit sprach sich der Gemeinderat in der Sitzung am Dienstag dafür aus, den 2009 völlig überraschend verstorbenen Rathauschef, der 1996 zum Bürgermeister der Storchenturmgemeinde gewählt worden war, mit dieser Benennung zu ehren und sein Engagement zu würdigen.

Das Kultur- und Bürgerhaus sei das erste große Bauprojekt nach seinem Amtsantritt gewesen, begründete die Verwaltung den Namensvorschlag. Auch nach der Fertigstellung ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel