Leserbrief: Die Forderung ist für viele nicht zu bestreiten
Anja Brutschin (Schopfheim)
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Das Evangelische Sozialwerk (ESW) hat ja gegenüber der BZ eingeräumt, dass es zumindest in einem Fall offenbar eine Zusicherung gab, dass die Kaltmiete nicht erhöht wird und das die Darlehen nicht teurer geworden sind. Wieso sind die Mieten dann nicht mehr auskömmlich und mussten nachkalkuliert werden? Als Angehörige einer betroffenen Mietpartei macht es für mich einen großen Unterschied, ob ich willentlich und wissentlich einen Mietpreis von 19,20 Euro pro Quadratmeter unterschreibe oder ob ich mich auf einen Schlag mit einer Mieterhöhung von 195 Euro für eine Person beziehungsweise rund 250 Euro für zwei Personen konfrontiert sehe und dann auch gleich mit gerichtlichen Schritten gedroht wird. Für einige Mieter ist diese Forderung aus den laufenden Renteneinkünften nicht mehr zu bestreiten. Bei meinem Gespräch mit Herrn Lang und Herrn Schlageter erging beiläufig der Hinweis, dass Angehörige ja nur zum Unterhalt herangezogen werden können, wenn das Einkommen 100.000 Euro übersteigt. Das empfinde ich mehr als unangebracht und auch sehr zynisch und hat ganz sicherlich nichts mit christlicher Nächstenliebe zu tun. Soll jetzt das Sozialamt einspringen, weil das ESW sich nicht an die Zusicherung für die Erstbezieher halten möchte? Es wird immer wieder betont, dass "Servicewohnungen" nicht mit normalen Mietobjekten verglichen werden dürfen, da diese barrierefrei sind und sich von der Infrastruktur deutlich abheben. Unter anderem stehen den Bewohner zahlreiche kostenlosen Angeboten, z.B. Vorträge, Gottesdienste, Musikveranstaltungen, Gesundheitskurse, zur Verfügung. "Schärers Au" bietet für seine Bewohner und Schopfheimer Bürger ebenfalls zahlreiche Veranstaltungen an. Allerdings beträgt die Miete hier nur 9 Euro/m².
Obwohl es sich um Servicewohnungen für Senioren handelt und diese barrierefrei sein sollten, endet die Barrierefreiheit an der Wohnungseingangstür. Personen mit körperlichen Einschränkungen, welche auch auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, sehen sich mit falsch angeschlagenen Badezimmertüren, nicht ohne Zusatztritt erreichbare Fenster, Kühlschränken und Steckdosen im Fußbereich konfrontiert. Dies alles bedeutet ein erhöhtes Sturzrisiko und darf nicht sein. Heizungsventile sind kaum zugänglich und können von Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen kaum bedient werden.Anja Brutschin, Schopfheim