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Unfall mit Albino-Rehbock

Leinenpflicht für Hunde gilt in Weil am Rhein nicht überall

BZ-Plus Nach dem Unfall mit einem Albino-Rehbock korrigiert ein Hundehalter den Jagdaufseher. Es gebe keine generelle Leinenpflicht. Das bestätigt die Weiler Stadtverwaltung.  

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Eine generelle Leinenpflicht gibt es nicht.  | Foto: Daniel Naupold
Eine generelle Leinenpflicht gibt es nicht. Foto: Daniel Naupold
Nach dem Tod eines jungen Albino-Rehbocks hat der Hinweis von Jagdaufseher Uwe Brockhoff auf eine Leinenpflicht ...

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