Bundesverfassungsgericht

Legastheniker sind in Bayern diskriminiert worden durch Vermerk im Zeugnis

BZ-Plus Drei ehemalige bayerische Schüler haben vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich geklagt. Vermerke zu ihrer Schreib-und-Lese-Behinderung müssen aus ihren Abizeugnissen entfernt werden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Viele Legastheniker haben Probleme beim korrekten Schreiben und flüssigen Lesen.  | Foto: IMAGO/U. J. Alexander
Viele Legastheniker haben Probleme beim korrekten Schreiben und flüssigen Lesen. Foto: IMAGO/U. J. Alexander
Wenn bei Legasthenikern die Rechtschreibung in der Schule nicht bewertet wird, muss dies im Abiturzeugnis vermerkt werden. Das entschied an diesem Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil. Im Fall der drei klagenden Ex-Schüler muss der Vermerk jedoch wegen früherer Bedingungen beseitigt werden.
Die Kläger ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel