Lange Strafen im Horrorhaus-Prozess
Angelika W. erhält im Mordprozess von Höxter keine lebenslange Haftstrafe, sondern 13 Jahre / Ihr Ex-Mann kommt in die Psychiatrie.
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PADERBORN (dpa). Im Mordprozess um den Tod zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter sind die beiden Angeklagten zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Paderborn verhängte gegen Angelika W. am Freitag 13 Jahre Haft und gegen ihren Ex-Mann Wilfried W. elf Jahre Freiheitsstrafe. Der 48-Jährige soll in einer Psychiatrie untergebracht werden. Da er nach Ansicht des Gerichts aber keine Gefahr für die Allgemeinheit ist, ordnete es keine Sicherungsverwahrung an.
Nachdem klar ist, dass das Gericht sie für 13 Jahre – nicht wie befürchtet lebenslang – ins Gefängnis schickt, fällt die Angeklagte ihrem Anwalt um den Hals. Kaum merklich in sich hinein lächelnd hatte Angelika W. an diesem letzten Tag im Mordprozess um das sogenannte ...