Landratsamt übernimmt Holzgeschäfte
Wutach schließt Vertrag ab.
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WUTACH. Das Bundeskartellamt hat dem Land untersagt, Stammholz aus dem Staatswald und Nichtstaatswald gemeinsam zu verkaufen. Nach Auffassung des Landes Baden-Württemberg ist diese Untersagungsverfügung zwar rechtlich nicht haltbar, daher wurde beim Oberlandesgericht Düsseldorf Klage gegen die Entscheidung des Kartellamtes eingereicht. Nichtsdestotrotz muss bis zur Klärung der Sachlage durch das Gericht eine Trennung des Holzverkaufs umgesetzt werden.
Dies hat nun auch Auswirkungen auf die Gemeinde Wutach, die die Wirtschaftsverwaltung des Gemeindewaldes ...