Die Landesregierung bittet die Landkreise, die Zuständigkeit für Prostituierte zunächst einmal freiwillig zu übernehmen. Das geht aus einer Kabinettsvorlage hervor, die der BZ vorliegt.
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Der Entwurf zum Ausführungsgesetz im Land soll nächste Woche in den Ministerrat, doch bis zum Stichtag am 1. Juli sind Anhörung und Verfahren nicht mehr zu schaffen. Das Konzept siedelt die Zuständigkeit auch später bei den unteren Verwaltungsbehörden an. Es rechnet bis 2019 mit ...