Bezahlkarte für Geflüchtete

Die Bezahlkarte für Flüchtlinge kommt: Erste Erfahrungen sind positiv

Die landeseinheitliche Bezahlkarte für Flüchtlinge soll Kommunen entlasten und verhindern, dass Geld an Schleuser fließt. Nun wird sie ausgegeben. Fragen und Antworten dazu.  

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Staatliche Leistungen für Geflüchtete werden nun auf die Socialcard gebucht.  | Foto: Philipp von Ditfurth (dpa)
Staatliche Leistungen für Geflüchtete werden nun auf die Socialcard gebucht. Foto: Philipp von Ditfurth (dpa) 

Mehr als ein Jahr ist seit dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit dem Kanzler vergangen, eine Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen. Nun werden die ersten Karten auf Basis eines einheitlichen Systems in der Erstaufnahmeeinrichtung in Eggenstein-Leopoldshafen bei Karlsruhe ausgegeben.

Warum gibt es die Karte?

Die Karte soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern der Menschen verhindern und somit den Anreiz für die sogenannte irreguläre Migration senken. Zudem soll sie Kommunen bei der Verwaltung entlasten. Statt staatliche Leistungen in bar oder als Scheck auszuzahlen, wird das Geld auf die Karte gebucht.

Was ist die Bezahlkarte genau?

Die sogenannte Socialcard ist eine Visa-Debitkarte. "Sie unterscheidet sich weder im Funktionsumfang noch vom Design von anderen Visa-Debitkarten, die von Kreditinstituten ausgegeben werden", heißt es auf der Internetseite www.socialcard.de dazu. Die Socialcard könne man als Plastikkarte oder als digitale Karte in einem Smartphone nutzen. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten jeweils eine individuelle PIN für ihre Karte.

Wer bekommt die Karte?

Alle volljährigen Menschen in Baden-Württemberg, die gemäß Asylbewerberleistungsgesetz staatliche Hilfe bekommen, erhalten laut dem Migrationsministerium eine Bezahlkarte.

Wie wird sie in Baden-Württemberg verteilt?

Los geht es jetzt in Eggenstein-Leopoldshafen. "Ab Januar 2025 wird die Bezahlkarte auch schrittweise bei den unteren Aufnahmebehörden bei den Landratsämtern und den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise eingeführt werden", teilt ein Ministeriumssprecher mit.

Was kann man mit der Karte machen?

Mit den Karten kann man in allen Geschäften in Deutschland bezahlen, die Visa-Karten akzeptieren. Auch für den Onlinehandel ist die Karte prinzipiell zugelassen. Zudem kann man an Kassen etwa von Aldi, dem Drogeriemarkt dm, Müller, Rossmann und Netto kostenlos Bargeld abheben. Wenn man das an Geldautomaten macht, kostet jede Abhebung 65 Cent.

Die Karte ermöglicht laut einem Erlass des Ministeriums zudem Überweisungen an beziehungsweise Lastschriften zugunsten von IBAN, die Behörden zuvor über Positivlisten freigegeben haben. Das sei zum Beispiel für Mietzahlungen, Haushaltsenergie oder ÖPNV-Abos gedacht. IBAN von eigenen Konten der Leistungsberechtigten sowie Konten von Bekannten oder Familienangehörigen könnten auf diese Weise aber ausgeschlossen werden.

Und was nicht?

Das Land hat eine sogenannte Negativliste erstellt, auf dieser stehen unter anderem bestimmte Finanztransfer-Dienstleister, Krypto-Angebote und Online-Plattformen, die Geldtransfers ins Ausland anbieten. "Mit diesen Einschränkungen soll verhindert werden, dass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ins Ausland zu Verwandten oder an Schleuser transferiert werden können", erklärt der Sprecher des Ministeriums dazu.

Wie viel Bargeld kann man abheben?

Generell ist das auf monatlich 50 Euro pro Person gedeckelt. In begründeten Einzelfällen können die Behörden auch einen höheren Betrag festlegen.

Wie kommen Geflüchtete an die Informationen?

Auf der Seite www.socialcard.de gibt es Informationen in vielen Sprachen. Zudem steht eine "My SocialCard"-App zur Verfügung, die zum Beispiel dann wichtig ist, wenn für Online-Zahlungen eine TAN gebraucht wird oder man mit Apple Pay oder Google Pay bezahlen möchte. Über die Angebote kann man nach dem Login abfragen, ob die eigene Karte für das Bezahlen im Internet freigeschaltet ist. Auch können Nutzer abfragen, in welchen Geschäften sie Bargeld abheben können.

Können Behörden sehen, was und wo jemand damit bezahlt?

Sofern Anhaltspunkte vorliegen, dass Leistungsberechtigte über ein Vermögen oberhalb eines Freibetrags verfügen, können die Behörden verlangen, dass die Betroffenen den Kontostand wie bei einem Girokonto bisher auch im Wege der Mitwirkungspflichten offenlegen – oder dies entsprechend durchsetzen.

Was passiert, wenn man die Karte verliert?

Die Karte kann bei Verlust gesperrt werden, wie der Sprecher erklärt. "Sofern die Karte nicht wiedergefunden wird, kann die alte Karte gekündigt und eine neue Karte ausgestellt werden." Das Restguthaben kann auf die neue Karte übertragen werden. Die Bezahlkarte sei ja außerdem mit der PIN gesichert.

Der Ortenaukreis etwa hatte schon ähnliche Karten eingeführt. Was passiert dort?

Stadt- und Landkreise, die schon ein Bezahlkartensystem eingeführt haben, werden laut dem Ministerium nach und nach auf das landeseinheitliche Bezahlkartensystem umsteigen.

Welche Erfahrung gibt es aus den Pilotprojekten?

Der Ortenaukreis als Vorreiter im Südwesten hat einem Sprecher des Landratsamts zufolge seit Januar rund 800 Karten ausgegeben, mit denen aber zum Beispiel keine Überweisungen möglich sind und bei der Bargeldabhebungen nicht begrenzt sind. "Die Erfahrungen sind von Anfang an durchweg positiv. Sowohl für die Leistungsbeziehenden als auch für uns in der Umsetzung." Verwaltungsvorgänge hätten sich durch das Kartenmodell vereinfacht. Die Karte sei ein wichtiger Beitrag zur digitalen Verwaltung. Und die Sicherheit habe sich massiv erhöht, da kein Bargeld mehr vorgehalten werden müsse. "Über missbräuchliche Nutzungen ist uns nichts bekannt."

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