Freispruch für Vater im Prozess um totes Baby aus Bad Säckingen
Dass ein sechs Wochen altes Baby in Bad Säckingen getötet wurde, steht für das Gericht fest. Nur: Welcher Elternteil die Tat begangen hat, kann nicht nachgewiesen werden. Deshalb werden weder Mutter noch Vater zur Rechenschaft gezogen.
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Am Ende war es keine Überraschung. Zur Urteilsverkündung wurde der Angeklagte bereits ohne die Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt, die ihm zu den vorherigen Sitzungen angelegt worden waren. Martin Hauser, der Vorsitzende des Schwurgerichts am Landgericht Waldshut-Tiengen, machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass es der Kammer nicht möglich war, die Gewaltanwendung, die letztlich zum Tod des Babys führte, dem Angeklagten zuzuschreiben. "Es kann nur eines der beiden Elternteile gewesen sein, wir wissen aber nicht wer", sagte Hauser, der bekannte: "Wir ...