Baden-Württemberg

Land verlängert die Corona-Verordnung – mit einigen Änderungen

Stuttgart hat die geltende Corona-Verordnung verlängert und an einigen Stellen korrigiert. Die Änderungen treten am 6. August in Kraft. Wir geben einen Überblick über die wesentlichen Punkte.  

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Maskenpflicht an Schulen gilt nicht im Unterricht.  | Foto: Sven Hoppe (dpa)
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