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Land plant Lockerung der Corona-Maßnahmen

Expertenanhörung zu neuem Stufensystem am Montag.  

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Die Landesregierung treibt ihre Pläne für weitere Lockerungen der Corona-Auflagen voran. Das Sozialministerium kündigte am Donnerstagabend an, die geplante Experten-Anhörung zu möglichen weiteren Öffnungsschritten vorziehen zu wollen. Die Schalte mit Epidemiologen und Klinik-Vertretern soll nun am Montag und damit zwei Tage vor der Ministerpräsidentenkonferenz zur weiteren Corona-Strategie stattfinden.

Es zeichnet sich eine Verständigung ab, die Grenzwerte innerhalb des Stufensystems anzuheben. Das könnte dem Vernehmen nach bedeuten, dass Baden-Württemberg demnächst aus der Alarmstufe zurück in die Warnstufe kommen würde. In dieser gelten in den meisten Lebensbereichen nur noch die 3G-Regeln.

Bei der Schalte soll vor allem geklärt werden, ob es auf den Normalstationen der Krankenhäuser im Südwesten noch genügend Betten gibt, um im Zweifel weitere Covid-19-Patienten aufnehmen zu können. In der Einladung des Ministeriums steht, dass es einen Vorschlag für künftige Grenzwerte für die Belastbarkeit des Gesundheitswesens geben soll. Hintergrund ist, dass Omikron zwar ansteckender ist als Delta, aber deutlich weniger Menschen schwer erkranken. Dafür steigt die Zahl der Covid-Patienten, die auf der Normalstation liegen.

Bei einer Anpassung des Stufensystems dürfte es vor allem darum gehen, die Grenzwerte für die landesweite Hospitalisierungsinzidenz umzustellen. Sie gibt an, wie viele Infizierte innerhalb einer Woche pro 100 000 Einwohner in eine Klinik eingeliefert werden. Derzeit muss das Land bei einem Wert von 3,0 die Alarmstufe ausrufen, die zurzeit auch gilt. Sie sieht vor, dass bei Veranstaltungen nur Geimpfte oder Genesene zugelassen sind. Wird der Grenzwert angehoben, wäre eine Rückkehr in die Warnstufe denkbar. Hintergrund der Strategie ist, dass Mitte Februar der Höhepunkt der Omikron-Welle überstanden sein soll.

Weniger strenge Quarantäne in kritischen Bereichen

Zugleich trifft die grün-schwarze Landesregierung Vorkehrungen für den Fall, dass wichtige Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur wegen der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante ausfallen. Wie Sozial- und Innenministerium am Freitag bestätigten, sollen Menschen auf Schlüsselpositionen aus der Quarantäne zurückgeholt werden können, auch wenn sie als enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten eigentlich in Quarantäne bleiben müssten. Sie selbst dürfen aber nicht infiziert sein. Absondern müssen sich im Fall eines Corona-Falls im engeren Umfeld aber schon jetzt nur ungeimpfte Beschäftigte oder solche, deren zweite Impfung schon länger als drei Monate her ist. Die Änderung der Corona-Verordnung soll am Montag in Kraft treten.

Ressort: Südwest

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 12. Februar 2022: PDF-Version herunterladen

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