Corona-Soforthilfe

Streit um Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg: Mehr als 1400 Klagen anhängig

Existenzbedrohte Unternehmen profitierten im Frühjahr 2020 von Corona-Soforthilfen. Wer nicht so viel Hilfe brauchte, soll das Geld nun zurückzahlen. Wie ist der Stand der Dinge?  

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Im Corona-Frühjahr 2020 konnten notlei... viele Friseurbetriebe waren darunter.  | Foto: Jan Woitas (dpa)
Im Corona-Frühjahr 2020 konnten notleidende Betriebe eine staatliche Unterstützung beantragen. Auch viele Friseurbetriebe waren darunter. Foto: Jan Woitas (dpa)

Insgesamt 1444 Unternehmen und Selbstständige gehen aktuell gerichtlich gegen die geforderte Rückzahlung von Corona-Soforthilfen durch das Land vor. Dies geht aus einer in Stuttgart veröffentlichten Antwort des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervor. In mehreren Musterverfahren vor den baden-württembergischen Verwaltungsgerichten wurden bis Ende 2024 in erster Instanz insgesamt acht Rückforderungsbescheide aufgehoben. Die Entscheidungen sind aber bislang nicht rechtskräftig. In den meisten Fällen wurden Rechtsmittel eingelegt, mit dem Ziel, "für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen".

Der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Erik Schweickert, sagte, die Landesregierung laufe auf das nächste Desaster zu: Rund zwei Drittel aller Corona-Soforthilfen basierten auf der ersten Richtlinie aus dem März 2020. "Diese ist aber rechtlich äußerst fragwürdig, bisher wurde allen acht verhandelten Klagen gegen diese Richtlinie recht gegeben." Daher sei davon auszugehen, dass auch bei den offenen Klagen noch sehr viele Gerichtsniederlagen für die Landesregierung folgen werden. "Sie steht vor einem Scherbenhaufen an verlorenen Klagen, fehlerhaft abgewickelten Anträgen und ungerecht behandelten Unternehmern!" Im Südwesten wurden Soforthilfen im Volumen von 2,28 Milliarden Euro ausgezahlt, wie aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums hervorgeht.

Schlagworte: Erik Schweickert
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