Naturkatastrophen
Land Baden-Württemberg will Ausnahme von Schuldenbremse
Im Falle einer Naturkatastrophe oder Notsituationen soll das Land Baden-Württemberg sich verschulden dürfen – trotz der Schuldenbremse ab 2020. Das entschied der Landtag.
dpa
Di, 12. Nov 2019, 21:00 Uhr
Südwest
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