Vorwurf: Hakenkreuz auf Facebook

Kurz vor der Verhandlung in Freiburg sagt die Angeklagte per Fax ab

BZ-Abo Das Freiburger Landgericht verwirft die Berufung einer Angeklagten, weil sie ohne ausreichende Entschuldigung nicht zur Verhandlung erschienen ist. Ihr wird vorgeworfen, ein Bild mit einem Hakenkreuz geteilt zu haben.  

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Das Landgericht Freiburg hat sich mit dem Fall einer Anwältin befasst.  | Foto: Silas Stein (dpa)
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Schlagworte: Richter Klein

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