Das Freiburger Landgericht verwirft die Berufung einer Angeklagten, weil sie ohne ausreichende Entschuldigung nicht zur Verhandlung erschienen ist. Ihr wird vorgeworfen, ein Bild mit einem Hakenkreuz geteilt zu haben.
Das Verfahren gegen eine 51-jährige, das am Montag vor dem Landgericht Freiburg mit einer Berufungsverhandlung fortgesetzt werden sollte, ist bereits vor mehr als drei Jahren in Gang gesetzt worden. Ihr werden ...