Kreistagsausschuss diskutiert neue Rechtsform für das Ortenau-Klinikum
Soll das Ortenau-Klinikum eine Anstalt öffentlichen Rechts werden? Die neue Rechtsform bringt etliche Veränderungen mit sich. Unter anderem, dass künftig nicht öffentlich getagt werden kann.
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Soll das Ortenau-Klinikum von einem Eigenbetrieb des Ortenaukreises in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt werden? Die neue Rechtsform würde das operative Geschäft der Klinikleitung in einen nichtöffentlich tagenden Verwaltungsrat verlagern. Der bisher auch dafür zuständige und grundsätzlich öffentlich tagende ...