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Krankenhäuser müssen ihre Dienstpläne ummodeln

  • Mi, 10. September 2003
    Freiburg

     

Arbeitsgruppen an den Kliniken suchen nach organisatorischen Lösungen / Neues Personal nicht in Sicht.

Ärztliche Bereitschaftsdienste gelten voll als Arbeitszeit. So urteilte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH). Mit Folgen für die Freiburger Universitätsklinik: "Wir müssen in den Dienstplänen darauf achten, dass die Ruhezeiten eingehalten werden", sagt ...

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