Arbeitsgruppen an den Kliniken suchen nach organisatorischen Lösungen / Neues Personal nicht in Sicht.
Ärztliche Bereitschaftsdienste gelten voll als Arbeitszeit. So urteilte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH). Mit Folgen für die Freiburger Universitätsklinik: "Wir müssen in den Dienstplänen darauf achten, dass die Ruhezeiten eingehalten werden", sagt ...