Krank: Firma muss den Lohn weiterzahlen

Lauffenmühle unterliegt.  

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LÖRRACH. Wenn ein Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, und sich keine Anhaltspunkte dafür finden, dass mit dieser Krankschreibung etwas nicht stimmt, muss der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leisten. Das Argument, der Arbeitnehmer sei "erschöpft" und werde in Zukunft immer wieder mal krank sein, ließ das Arbeitsgericht nicht gelten. "Nicht mal im Ansatz" sei das Aussetzen der Lohnfortzahlung rechtlich begründet, entschied Richter Claus Wahl.

Geklagt hatte ein Mitarbeiter der Firma Lauffenmühle an der Wiese. 29 Tage war er von Dezember 2003 bis Januar ...

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