Kommunalaufsicht lässt die Türen zu
Nichtöffentliche Beratung und Beschlussfassung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für den Parkhausbau rechtens.
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FELDBERG. Der behördliche Richtspruch ist gefallen: Der Gemeinderat hat nach Ansicht der Kommunalaufsicht den Beschluss über die Umsetzung der für den Bau des Parkhauses notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zurecht in nichtöffentlicher Sitzung gefasst. Die von Bruno Schrade beantragte Aufhebung des Beschlusses, wegen Verstoßes gegen die öffentliche Beratung, hat das Amt klar abgelehnt.
In der Begründung heißt es, "die dargestellten, von der Gemeinde Feldberg vorgetragenen Gründe für die Behandlung und Beschlussfassung der Vereinbarung in nichtöffentlicher Sitzung sind aus unserer Sicht nachvollziehbar und rechtfertigen eine nichtöffentliche Behandlung und Beschlussfassung. Eine Verletzung gesetzlicher Vorgaben ist aus ...