Kommunalaufsicht lässt die Türen zu

Nichtöffentliche Beratung und Beschlussfassung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für den Parkhausbau rechtens.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FELDBERG. Der behördliche Richtspruch ist gefallen: Der Gemeinderat hat nach Ansicht der Kommunalaufsicht den Beschluss über die Umsetzung der für den Bau des Parkhauses notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zurecht in nichtöffentlicher Sitzung gefasst. Die von Bruno Schrade beantragte Aufhebung des Beschlusses, wegen Verstoßes gegen die öffentliche Beratung, hat das Amt klar abgelehnt.

In der Begründung heißt es, "die dargestellten, von der Gemeinde Feldberg vorgetragenen Gründe für die Behandlung und Beschlussfassung der Vereinbarung in nichtöffentlicher Sitzung sind aus unserer Sicht nachvollziehbar und rechtfertigen eine nichtöffentliche Behandlung und Beschlussfassung. Eine Verletzung gesetzlicher Vorgaben ist aus ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel