Amtsgericht Hannover
Klinik muss den Namen des Samenspenders preisgeben
Eine Klinik darf den Namen eines Samenspenders nicht länger verheimlichen. Eine 21-jährige Frau, die als Retortenbaby zur Welt kam, hatte auf Herausgabe des Namens ihres Erzeugers geklagt. Dieser Klage gab das Amtsgericht Hannover am Montag statt. Die Mutter der 21-Jährigen hatte sich künstlich befruchten lassen, weil ihr Ehemann zeugungsunfähig war.
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