Amtsgericht
Klage abgewiesen; Der Hahn darf weiter krähen
Im Streit um das Krähen der Hähne ist das Urteil gefallen: Die Klage wurde in beiden Fällen abgewiesen. Die Wyhler Hähne dürfen also krähen. Ganz offiziell. Mit richterlicher Genehmigung.
Di, 23. Aug 2011, 13:14 Uhr
Wyhl
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