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Amtsgericht

Klage abgewiesen; Der Hahn darf weiter krähen

Im Streit um das Krähen der Hähne ist das Urteil gefallen: Die Klage wurde in beiden Fällen abgewiesen. Die Wyhler Hähne dürfen also krähen. Ganz offiziell. Mit richterlicher Genehmigung.  

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Dorf-Hähne dürfen krähen – und auch der Gerichtsverhandlung beiwohnen.
Dorf-Hähne dürfen krähen – und auch der Gerichtsverhandlung beiwohnen.
Hühnerhaltung ist in Wyhl eine übliche Gepflogenheit, urteilte das Amtsgericht in Kenzingen am Dienstag. Die Urteilsverkündung fand, wie die Verhandlung vor zwei Wochen, vor großem Publikum statt.
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