Kommentar
Kindergeld im Ausland sollte an die dortige Kaufkraft angepasst werden
In den meisten Fällen werden beim Kindergeld, das ins EU-Ausland fließt, keine Leistungen erschlichen. Deshalb wäre ein Generalverdacht voreilig. Dennoch sollte die EU handeln.
Do, 9. Aug 2018, 22:04 Uhr
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