Keineswegs ein "fremder Onkel"
45-jähriger Mann vergreift sich an Kindern aus dem Bekanntenkreis und kommt wegen achtfachen sexuellen Missbrauchs vor Gericht.
Hildegard Jehle
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BAD SÄCKINGEN/SCHÖNAU. Zu zwei Jahren Gefängnis, ausgesetzt auf eine Bewährungszeit von vier Jahren, verurteilte das Bad Säckinger Schöffengericht einen 45-jährigen Mann wegen achtfachen sexuellen Missbrauchs an drei Kindern. Hinzu kam aufgrund der "sehr glaubwürdigen Zeugenaussagen" fahrlässige Körperverletzung in einem Fall.
Das Gericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Heinz Jockers blieb in seinem Urteil deutlich unter der Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis, die Staatsanwalt und die Vertreterin des Nebenklägers gefordert hatten und die wegen ihrer Länge nicht mehr zur Bewährung auszusetzen gewesen wäre. Über einen Zeitraum ...