Keine wirkliche Einsicht
Ein 20 Jahre alter Mann muss wegen des Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht verantworten.
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. Nicht ganz unerheblich sind die Folgen, die sein Konsum von Marihuana für einen 20-jährigen Mann nach sich zieht: Wegen des Erwerbs in vier Fällen und des Besitzes von Betäubungsmitteln in einem Fall musste sich der junge Mann vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten. Richterin Susanne Lämmlin-Daum verwarnte den Angeklagten und erlegte ihm die Zahlung von 250 Euro sowie die Teilnahme an einem Trainingskurs Drogencheck, ein Konsumverbot und die Abgabe von zwei Urinproben auf.
Dem angeklagten jungen Mann, er ist derzeit auf der Suche nach einer Arbeitsstelle, war vorgeworfen worden, in der Zeit von Anfang Juni 2019 bis Januar 2020 in vier Fällen zwischen zwei und zehn Gramm Marihuana erworben ...