Keine Pflichtverletzung

Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Gemeinde Höchenschwand abgewiesen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ST. BLASIEN (hab). Keinen Erfolg mit ihrer Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Gemeinde Höchenschwand hatte eine Bewohnerin des Ortes. Sie war im November 1999 gegen 8.45 Uhr auf dem Bürgersteig der "Waldshuter Straße" unterhalb des Rathauses gestürzt.

Da es in der Nach zuvor geringfügig geschneit hatte war der Bürgersteig vor dem Rathaus von Schneeflaum bedeckt gewesen. Durch den Sturz brach sie sich das rechte Handgelenk und erlitt weiter eine Wirbelkörperkompressionsfraktur. Noch leide sie erheblich an ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Walter Priess, Richter Priess

Weitere Artikel