Keine Pflichtverletzung
Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Gemeinde Höchenschwand abgewiesen.
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ST. BLASIEN (hab). Keinen Erfolg mit ihrer Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Gemeinde Höchenschwand hatte eine Bewohnerin des Ortes. Sie war im November 1999 gegen 8.45 Uhr auf dem Bürgersteig der "Waldshuter Straße" unterhalb des Rathauses gestürzt.
Da es in der Nach zuvor geringfügig geschneit hatte war der Bürgersteig vor dem Rathaus von Schneeflaum bedeckt gewesen. Durch den Sturz brach sie sich das rechte Handgelenk und erlitt weiter eine Wirbelkörperkompressionsfraktur. Noch leide sie erheblich an ...