Gesetz
Keine Kinderehen mehr in Deutschland
Das Kabinett bringt ein Gesetz zum Heiratsverbot für Jugendliche auf den Weg.
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"Kinder gehören nicht vor das Standesamt und auch nicht an den Traualtar", sagte Justizminister Heiko Maas (SPD). Das Gesetz zum Verbot von Kinderehen sieht die Heraufsetzung der Ehemündigkeit auf 18 Jahre vor. Bislang können Ehen auch eingegangen werden, wenn ein Partner mindestens 16 Jahre alt ist und die Familiengerichte zugestimmt haben. Bei Ehen, in denen einer der Partner 16 oder 17 Jahre alt ist, soll dem Gesetzentwurf zufolge künftig in Härtefällen von der Aufhebung abgesehen werden können – sowie dann, wenn der minderjährige Ehegatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Nach dem neuen Gesetz sollen bestehende Ehen unwirksam sein, wenn einer der Partner keine 16 Jahre alt ist. Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge.
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