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Keine hochgradige Berauschung

  • Sa, 11. Januar 2003
    Offenburg

     

Die AW-Brandstifter waren zur Tatzeit nicht schuldunfähig.

OFFENBURG (pb). Die zwei Brüder, die die Brandstiftungen am alten Ausbesserungswerk gestanden haben, waren in ihrer Schuldfähigkeit aufgrund der starken Alkoholisierung möglicherweise eingeschränkt. Eine Schuldunfähigkeit schloss der rechtsmedizinische Gutachter indes aus.

Die 34 und 45 Jahre alten Brüder hatten zu der Zeit, als sie eine weitere Hallen in Brand setzen wollten, einen Alkoholwert von mindestens 1,8 beziehungsweise 2,2 Promille, wie der Rechtsmediziner Michael Bohnert aus Freiburg am zweiten ...

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