Keine artgerechte Haltung

Geflügel am Rhein darf drei Monate nicht ins Freie / Züchter befürchten Reduzierung der Bestände.  

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Die Stallpflicht garantiere keine artgerechte Haltung, kritisiert Adolf Erne.  | Foto: Erich Dahm
Die Stallpflicht garantiere keine artgerechte Haltung, kritisiert Adolf Erne. Foto: Erich Dahm

WALDSHUT-TIENGEN. Wenn Geflügel über einen längeren Zeitraum im Stall bleiben muss, so wie jetzt als Vorbeugemaßnahme gegen die Geflügelpest, tut das den Tieren nicht gut. Davon sind Züchter und Veterinäre in Deutschland und der Schweiz überzeugt.

Die Allgemeinverfügung des Waldshuter Landratsamts legt eine Stallpflicht für Geflügel bis 28. Februar 2015 wegen des in Europa aufgetretenen Geflügelpest-Virus H5N8 fest. Sie gilt für einen 500 Meter breiten Streifen entlang des Rheins. Das bedeutet ...

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Schlagworte: Kantonstierärztin Erika Wunderlin, Wolfgang Rippel, Adolf Erne

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