Keine artgerechte Haltung
Geflügel am Rhein darf drei Monate nicht ins Freie / Züchter befürchten Reduzierung der Bestände.
Uthe Martin
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
WALDSHUT-TIENGEN. Wenn Geflügel über einen längeren Zeitraum im Stall bleiben muss, so wie jetzt als Vorbeugemaßnahme gegen die Geflügelpest, tut das den Tieren nicht gut. Davon sind Züchter und Veterinäre in Deutschland und der Schweiz überzeugt.
Die Allgemeinverfügung des Waldshuter Landratsamts legt eine Stallpflicht für Geflügel bis 28. Februar 2015 wegen des in Europa aufgetretenen Geflügelpest-Virus H5N8 fest. Sie gilt für einen 500 Meter breiten Streifen entlang des Rheins. Das bedeutet ...