Kein Zugriff auf die Hintermänner

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs erschwert den Zugriff auf die Versender von vermeintlichen Gewinnzusagen.  

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OFFENBURG. Weil der Bundesgerichtshof den Versenderbegriff bei vermeintlichen Gewinnzusagen neuerdings sehr eng auslegt, werden etliche Kläger vor dem Offenburger Landgericht vermutlich leer ausgehen. Am Freitag vertagte Richter Alfons J. Lehmann zwei Entscheidungen mit dem Hinweis, die Klägeranwälte mögen sich mit dem BGH-Urteil vertraut machen. In dem einen Fall will eine Klägerin 25 000 Euro von der Offenburger MCD, eine andere 8000 Euro von der ODD Direct in Schutterwald.

Beide Kläger haben auf vermeintliche Gewinnzusagen reagiert, die ihnen per Post ins Haus geflattert sind. In dem einen Fall wurde ein "Bar-Anteil-Gewinn" von 25 000 Euro in ...

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