Kein Verstoß gegen Tierschutzgesetz
Zwei Männer wurden nach dem Tod einer Kuh und ihres Kalbes vom Kenzinger Amtsgericht freigesprochen.
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KENZINGEN. Kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Die beiden Männer, die versucht haben sollen, ein Kalb mit dem Traktor aus dem Leib einer Mutterkuh zu ziehen, wurden am Donnerstag vom Kenzinger Amtsgericht freigesprochen. Der eindeutige Nachweis eines Fehlverhaltens sei nicht möglich, sagte Staatsanwalt Ulrich Riesterer – und forderte Freispruch. Richterin Beate Bezold schloss sich ihm an. Die knapp vierstündige Verhandlung wurde teilweise recht emotional geführt.
Gegen den Landwirt und einen hinzugerufenen Helfer war Anklage erhoben worden. Ein Zeuge hatte ausgesagt, dass er die beiden bei einem Geburtsvorgang im Mai 2014 beobachtet haben will. Er schilderte, einer der beiden habe zunächst mit Hilfe eines Strickes versucht, das Kalb aus der Kuh zu ...