Kein Verbot vor der Wahl
Das Bundesverfassungsgericht will sich mit der NPD erst im Oktober befassen.
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FREIBURG/KARLSRUHE. Die NPD kann an der kommenden Bundestagswahl teilnehmen. Wie das Bundesverfassungsgericht gestern mitteilte, wird das Verbotsverfahren erst nach der Wahl fortgesetzt. Für den 8. Oktober hat das Gericht einen "Erörterungstermin" angekündigt, bei dem es ausschließlich um den Einfluss staatlich bezahlter V-Leute auf die NPD gehen soll.
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und seine Amtskollegen aus Bayern und Niedersachsen, Günther Beckstein (CSU) und Heiner Bartling (SPD), sagten, mit ...