Account/Login

Kein Verbot vor der Wahl

Das Bundesverfassungsgericht will sich mit der NPD erst im Oktober befassen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG/KARLSRUHE. Die NPD kann an der kommenden Bundestagswahl teilnehmen. Wie das Bundesverfassungsgericht gestern mitteilte, wird das Verbotsverfahren erst nach der Wahl fortgesetzt. Für den 8. Oktober hat das Gericht einen "Erörterungstermin" angekündigt, bei dem es ausschließlich um den Einfluss staatlich bezahlter V-Leute auf die NPD gehen soll.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und seine Amtskollegen aus Bayern und Niedersachsen, Günther Beckstein (CSU) und Heiner Bartling (SPD), sagten, mit ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel