Kein Teppich im Asylheim

Aus Sicherheitsgründen gibt es in den Übergangsunterkünften Regelungen beim Mobiliar.  

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LAHR. Wie viel Individualität ist Asylbewerbern in den Übergangsunterkünften gestattet? Eine Helferin hat jetzt mit Unverständnis zur Kenntnis genommen, dass einer afghanischen Familie in Lahr der Teppich weggenommen wurde, auf dem ihr Baby bislang spielte. Das Landratsamt verweist auf Regelungen zum Brand- und Hygieneschutz. Kleine Teppiche und Gebetsteppiche seien erlaubt, große Teppiche hingegen nicht.

In einem Rundbrief an Helferkreise, Behörden und Kirchen berichtet die Frau vom Besuch einer vorläufigen Unterkunft in Lahr, bei der sie die Familie in bedrückter Stimmung angetroffen habe. Ihr schöner ...

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Schlagworte: Gabriele Schindler

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