Kein Streikrecht für Beamte
Bundesverfassungsgericht beharrt auf deutschem Sonderweg und folgt nicht Straßburger Richtern.
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KARLSRUHE. Beamte dürfen in Deutschland auch in Zukunft nicht streiken. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil und lehnte die Klagen von vier beamteten Lehrern ab, die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt wurden.
In Deutschland sind drei Viertel der 800 000 Lehrkräfte Beamte. Das heißt, sie sind unkündbar, haben aber spezielle Treuepflichten und dürfen nicht streiken. Die DGB-Gewerkschaften kritisieren das Streikverbot schon lange. In dem ...