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Kein Recht auf weniger Lärm

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entscheidet in letzter Instanz gegen die Gemeinde Binzen.  

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BINZEN. Die Enttäuschung sitzt tief: Im jahrelangen Kampf mit Bund und Land hat die Gemeinde zwar erreicht, dass überhaupt eine Lärmschutzwand an der Autobahn 98 gebaut worden ist, jetzt muss sich die Kommune geschlagen gegen im Kampf darum, dass diese Lärmschutzwand auch effektiver gestaltet – sprich höher – ausgebaut wird. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat jetzt ein entsprechendes Ansinnen der Kommune zurück gewiesen.

Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg rechtskräftig geworden, mit dem die Klage der Gemeinde auf Erhöhung der ...

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