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"Kein nachträglicher Freispruch"

Sollte der RAF-Mord an Buback juristisch neu aufgerollt werden, wären für die Ex-Terroristen die Folgen gar nicht so gravierend.  

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FREIBURG. Am Wochenende hatte der "Spiegel" berichtet, dass die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 von einem anderen RAF-Mitglied abgegeben wurden als bisher vermutet. Stefan Wisniewski soll der Schütze auf dem Motorrad gewesen sein und nicht Knut Folkerts (siehe BZ von gestern). Doch die Folgen dieser Enthüllung werden vermutlich gar nicht so groß sein.

Droht Stefan Wisniewski nun eine Anklage wegen Mordes?
Allerdings sind die Hinweise auf Wisniewskis Täterschaft bisher noch nicht sehr zwingend. Belastet wird Wisniewski zum einen durch eine aktuelle Aussage des Ex-RAF-Terroristen Peter Jürgen Boock – der aber schon öfters seine Darstellungen später ...

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