"Kein Hang zum Missbrauch"
Gericht verzichtet im zweiten Prozess zum Staufener Missbrauchsfall auf Sicherungsverwahrung.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
FREIBURG. Der Tag des Urteils war für Fotografen und Kameraleute die letzte Chance, den Angeklagten Knut S. aufs Bild zu kriegen. Doch wie schon zu Beginn bekamen sie statt eines Kopfes nur einen Aktenordner zu sehen, hinter dem der Bundeswehrsoldat sein Gesicht verbarg. Das Urteil des Freiburger Landgerichts – acht Jahre Haft für seine Taten im Staufener Missbrauchsfall – nahm er ohne große Reaktion auf.
Ob das Urteil Bestand hat, wird man spätestens in einer Woche erfahren – dann läuft die Frist für eine Revision ab. Staatsanwältin Nikola Novak, die zwölf Jahre gefordert hatte, dies aber ...