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Kein Familienzuschlag für Beamte in "Homo-Ehe"

Verwaltungsgerichtshof: Besoldungsrecht sieht die Gleichbehandlung mit Verheirateten nicht vor / Revision zugelassen.  

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MANNHEIM. Das Land muss Beamten, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, keinen Familienzuschlag zahlen. Das ergibt sich aus einem Urteil, mit dem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) ...

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