Das Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen den Zugang zu Natrium-Pentobarbital. Stattdessen verweist es alternativ auf Sterbehilfe-Organisationen.
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Sterbewillige haben keinen Anspruch auf den Erwerb eines Suizidmedikaments, denn sie können die Hilfe einer Sterbehilfe-Organisation in Anspruch nehmen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Geklagt hatten zwei ...