Account/Login

Kauf bricht nicht Miete

Bei der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung muss der neue Besitzer den Mietvertrag übernehmen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Mieter fürchten oft die Kündigung oder...ete, wenn ihre Wohnung verkauft wird.   | Foto: Jens Kalaene/dpa
Mieter fürchten oft die Kündigung oder die Erhöhung der Miete, wenn ihre Wohnung verkauft wird. Foto: Jens Kalaene/dpa
Es ist das Schreckensszenario tausender Mieter: die Umwandlung ihres Heims in eine Eigentumswohnung samt Verkauf. Doch Kauf bricht nicht Miete – der alte Spruch gilt nach wie vor. Dahinter steckt eine Reihe von Optionen, die Mieter von Gesetzes wegen vor den negativen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel