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Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe schränkt Datenverarbeitung durch Polizei ein

BZ-Plus Die hessische Polizei benutzt seit Jahren eine Software, mit deren Hilfe Persönlichkeitsprofile erstellt werden können. Das ist ein zu schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, sagt Karlsruhe.  

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Die Polizei darf eine umfassende Softw...ilen nur in Ausnahmefällen verwenden.   | Foto: Silas Stein (dpa)
Die Polizei darf eine umfassende Software zu Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nur in Ausnahmefällen verwenden. Foto: Silas Stein (dpa)
Die hessische Regelung zur automatisierten Auswertung von Polizeidaten ist verfassungswidrig. Das entschied an diesem Donnerstag das Bundesverfassungsgericht. Die Eingriffsbefugnis erlaube der Polizei zu viel, auch den Einsatz künstlicher Intelligenz, ohne hohe Eingriffsschwellen zu benennen.
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