Karlsruhe schafft neues Grundrecht
Urteil zu Online-Untersuchung / Der private Computer darf von Fahndern nur mit Einschränkungen gefilzt werden.
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KARLSRUHE. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern dürfen der Polizei die heimliche Ausspähung von Computern erlauben. Das entschied gestern der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die Hürden für solche Online-Durchsuchungen sind aber so hoch, dass diese wohl nicht zur polizeilichen Standardmaßnahme werden.
Konkret ging es gestern um das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen. Dort wurde Ende 2005 zum ersten Mal einer Behörde gesetzlich erlaubt, heimlich in Computer-Festplatten einzudringen. Die Verfassungsrichter haben das Verfahren genutzt, auch allgemeine ...