Karlsruhe prüft den "Soli"
Das Finanzgericht Hannover hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig
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HANNOVER. Das Finanzgericht Hannover hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig, weil er als Ergänzungsabgabe schon zu lange erhoben werde. Es legte deshalb dem Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Klage zur Entscheidung vor. Wie schnell Karlsruhe urteilen wird, ist nicht abzusehen.
Geklagt hatte ein Angestellter, der vom Bund der Steuerzahler unterstützt wird. Er focht seinen Steuerbescheid für das Jahr 2007 ...