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Verstoß gegen das Grundgesetz

Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

Das Verfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt, vorhandene Daten werden gelöscht. Auf den ersten Blick wirkt das Urteil radikal. Doch es erlaubt eine Neuauflage.  

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Die seit 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und nichtig. Dies entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. "Unverzüglich" müssen nun die angesammelten Daten gelöscht werden. Doch die Polizei kann aufatmen: Die ...

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