Verstoß gegen das Grundgesetz
Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
Das Verfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt, vorhandene Daten werden gelöscht. Auf den ersten Blick wirkt das Urteil radikal. Doch es erlaubt eine Neuauflage.
Di, 2. Mär 2010, 20:40 Uhr
Deutschland
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Die seit 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und nichtig. Dies entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. "Unverzüglich" müssen nun die angesammelten Daten gelöscht werden. Doch die Polizei kann aufatmen: Die ...