Verfassungsgericht
Karlsruhe kann Syrien-Einsatz nicht stoppen
Es gibt starke juristische Zweifel am Einsatz der Bundeswehr gegen die Terrormiliz Islamischer Staat / Das Bundesverfassungsgericht ist dafür nicht zuständig.
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BERLIN. Es ist zweifelhaft, ob der geplante Bundeswehreinsatz in Syrien den völker- und verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Das Bundesverfassungsgericht kann den Einsatz dennoch nicht stoppen.
Was sagt das Völkerrecht?Hier gilt das Gewaltverbot der UN-Charta. Ausnahmsweise darf aber militärische Gewalt angewandet werden, wenn zum Beispiel der UN-Sicherheitsrat dies autorisiert oder wenn ein Fall von Selbstverteidigung vorliegt. Die Bundesregierung beruft sich in der Vorlage für den Syrien-Einsatz auf beides. Die Resolution des Sicherheitsrats vom 20. November 2015 ruft alle Staaten auf, "erforderliche Maßnahmen" gegen den IS-Terror zu ergreifen. Nach ...