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Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe: Fixierung in Psychiatrie nur mit Richter-Zustimmung

Wenn ein Psychiatrie-Patient tobt und schlägt, kann er ans Bett gefesselt werden. Bisher reichte dazu meistens die Anordnung eines Arztes. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen verschärft.  

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Fixierung als letztes Mittel  | Foto: dpa
Fixierung als letztes Mittel Foto: dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Patienten in der Psychiatrie bei der zeitweisen Fesselung ans Bett gestärkt. Für längere Zeit darf diese Zwangsmaßnahme nur nach einer richterlichen Entscheidung getroffen ...

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