Account/Login

Kantonsgericht kippt Kautionspflicht

Mit sofortiger Wirkung aufgehoben / Kreishandwerksmeister Michael Schwab erleichtert: "Ein großer Erfolg für unser Handwerk".  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

LIESTAL. Die Kautionspflicht für Handwerker im Kanton Baselland besteht nicht mehr. Mit sofortiger Wirkung hat gestern das Kantonsgericht in Liestal eine hierfür notwendig gewordene Änderung im Baselbieter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) aufgehoben. Als Begründung nannte die vorsitzende Richterin Franziska Preisverk-Vögtli die Kautionspflicht unverhältnismäßig gegenüber Betrieben im Kanton Baselland, die anders als die Konkurrenz aus benachbarten Kantonen die Kaution ihrerseits zu zahlen hatten.

Der Gerichtsentscheid, an dem fünf Richter beteiligt waren, fiel einstimmig zugunsten des klageführenden Birsfelder Schreinermeisters Armin Bättig, der einen Verstoß gegen die in der Bundesverfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit sah. Vonseiten der im ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel