Kantonsgericht kippt Kautionspflicht
Mit sofortiger Wirkung aufgehoben / Kreishandwerksmeister Michael Schwab erleichtert: "Ein großer Erfolg für unser Handwerk".
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
LIESTAL. Die Kautionspflicht für Handwerker im Kanton Baselland besteht nicht mehr. Mit sofortiger Wirkung hat gestern das Kantonsgericht in Liestal eine hierfür notwendig gewordene Änderung im Baselbieter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) aufgehoben. Als Begründung nannte die vorsitzende Richterin Franziska Preisverk-Vögtli die Kautionspflicht unverhältnismäßig gegenüber Betrieben im Kanton Baselland, die anders als die Konkurrenz aus benachbarten Kantonen die Kaution ihrerseits zu zahlen hatten.
Der Gerichtsentscheid, an dem fünf Richter beteiligt waren, fiel einstimmig zugunsten des klageführenden Birsfelder Schreinermeisters Armin Bättig, der einen Verstoß gegen die in der Bundesverfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit sah. Vonseiten der im ...